Ein Katholik als Oberhaupt der Anglikaner?
„Es gibt keinen Grund, warum ein Katholik – unterstützt durch entsprechende Minister – nicht der oberste Regent der Kirche von England sein könne“, meinte der anglikanische Bischof von Worcester kürzlich im britischen Oberhaus. Gesetze, die solches verbieten, seien „mittelalterlich“.

Die „Kirche von England“ erstreckt sich über das Gebiet Englands ohne Schottland und Wales und ist eine Landeskirche im klassischen Sinne. An ihrer Spitze steht der jeweilige Monarch von England.
Der anglikanische Bischof von Worcester, Dr. Peter Selby, sieht keinen Grund, warum nicht auch ein römisch-katholischer König die „Kirche von England“ führen könnte. Der anglikanische Bischof rief auf, die jahrhundertealten Gesetze endlich abzuschaffen. Diese verbieten dem britischen Monarchen nicht nur, zum katholischen Glauben zu konvertieren, sondern verwehren ihm auch die Heirat mit einem katholischen Partner.
„Es gibt keinen Grund, warum ein Katholik – unterstützt durch entsprechende Minister – nicht der oberste Regent der Kirche von England sein könne.“ Ob er persönlich eine religiöse Überzeugung vertrete oder nicht, sei diesbezüglich belanglos.
Selby sprach vor dem britischen Oberhaus, der ersten Kammer des Zweikammerparlaments. Im britischen Parlament wurde kürzlich über Änderungen bezüglich der Gesetzgebung zur Thronfolge debattiert.
Die sogenannte „Bill of Rights“ aus dem Jahr 1689 legt fest, daß ein Thronfolger, „der die Papistische Religion bekennt oder einen Papisten heiratet, ausgeschlossen werden soll. Er verliert die Möglichkeit, die Krone zu erben, zu besitzen oder die Kronrechte auszuüben.“
Ein weiterer spezifischer Bann gegen Katholiken wurde 1701 im sogenannten „Act of Settlement“ eingefügt. Dieses Gesetz verlangt, daß der Monarch sich als Oberhaupt der anglikanischen Kirche am Leben der „Kirche von England“ beteiligen müsse. Diese Vorschrift ist nach wie vor gültig.
Der anglikanische Bischof von Worcester meinte, daß eine Änderung dieser Bestimmungen kein Widerspruch gegen die Verfassung wäre.
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